Besucher seit 01.01.2025


09.10.2026

HUBERTUS GOTTESDIENST 2026



10.09.2026

Hegeringvergleichsschießen 2026

Text und Ergebnisse...


01.09.2026

Bericht zum R8 Cup in Waakhausen

hier gehts zum Artikel...


28.08.2026

Jungjägerkurs 2026/2027 alle Plätze vergeben


Der Jungjägerkurs 2026/2027 ist restlos ausgebucht. Dies markiert erneut einen großen Erfolg für die Jägerschaft Osterholz. Die Warteliste für den Turnus 2027/2028 ist ab sofort offiziell eröffnet. Allen angehenden Jagdscheinanwärtern wünschen wir für die anstehende Ausbildung viel Erfolg und Waidmannsheil.


25.08.2026

Bericht zum Hegeringschießen, Hegering 7

hier gehts lang...


22.08.2026

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. informiert


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie, dass die digitale Ausgabe der Blattzeit ab sofort frei und ohne Anmeldung zugänglich ist.
Über die Website www.blattzeit.de können nun alle Inhalte unserer zweimonatlich erscheinenden Print- sowie der monatlichen digitalen Ausgabe ohne Beschränkung aufgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Johanshon
Geschäftsführer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstraße 21
30625 Hannover
Tel.:0511-530430
Fax:0511-5304329



09.08.2026

Ferienspaß 2026 – Ein spannender Nachmittag mit den Jägern im Hegering 7

hier gehts zum Artikel...


10.07.2026

Hegering 1 begeistert Kinder bei Ferienaktion in Schwanewede

hier gehts zum Text...



29.06.2026

Änderung NJagdG



23.06.2026

Schwaneweder Jäger absolvieren jährliches Pflichtschießtraining

hier gehts zum Bericht


22.06.2026

Birkhahnschießen 2026 beim Jagdschützenclub der Grafschaft Diepholz

hier gehts zum Text


02.06.2026

Bezirksmeisterschaft 2026 im jagdlichen Schießen

Am 30. Mai 2026 fand auf dem DJV-Schießstand in Ohrensen die
Bezirksmeisterschaft im jagdlichen Schießen statt... weiter lesen


23.05.2026



22.05.2026


Elterntierschutz Wolf


Sehr geehrte Damen und Herren,



mit der Veröffentlichung des Jagdgesetzes im Bundesgesetzblatt vom 02. April 2026 und der
damit verbundenen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gehen neue Möglichkeiten im
Wolfsmanagement einher. Zugleich bedeutet dies aber auch eine erhebliche Verantwortung für
die handelnden Personen vor Ort.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Füchtenfeld im Landkreis Grafschaft Bentheim
mit zwei massiven Nutztierrissereignissen am 01. und 02. Mai 2026, bei denen rund 60 Schafe
getötet und mehr als 100 weitere Tiere verletzt wurden, möchten wir nochmals auf die
besondere Bedeutung des Elterntierschutzes beim Wolf hinweisen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat bereits in ihrer Pressemitteilung vom 15.04.2026
deutlich gemacht, dass Tierschutz nicht teilbar ist. Dies gilt für sämtliche wildlebenden Tiere, die
dem Jagdrecht unterliegen, folglich auch für den Wolf. Der Schutz führender Elterntiere während
der Jungenaufzucht stellt einen wesentlichen wildbiologischen, tierschutzrechtlichen Grundsatz
und eine tragende Säule der waidgerechten Jagdausübung dar.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. setzt sich daher dafür ein, auch nach
Rissereignissen in den Monaten April bis einschließlich Juni keine Wölfe zu töten. Solange eine
Reproduktion innerhalb eines Entnahmegebietes nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden
kann, besteht grundsätzlich das Risiko, dass im Rahmen einer Tötung eines der beiden für die
Aufzucht der Welpen essenziell erforderlichen Elterntiere erlegt wird. Vor dem Hintergrund der
regulären Wölfzeit Ende April/Anfang Mai ist dieser Aspekt derzeit von besonderer Bedeutung.
Sowohl die Fähe als auch der Rüde übernehmen während dieser Zeit eine zentrale Funktion
bei der Versorgung und dem Schutz der Welpen. Der Ausfall eines Elterntieres kann
insbesondere bei noch auf Muttermilch angewiesenen Welpen erhebliche Auswirkungen auf
deren Überlebenswahrscheinlichkeit haben und zum Verhungern der Jungtiere führen.
Gleichzeitig ist die laktierende Fähe in dieser Zeit darauf angewiesen, durch den Elternrüden
mit Nahrung versorgt zu werden.
Angesichts der kontrovers geführten Debatten um die Bejagung des Wolfes ist davon
auszugehen, dass jedes tierschutzrechtliche Vergehen zur Anzeige gebracht wird. Wir sehen
es als unsere Pflicht an, unsere Mitglieder darauf hinzuweisen, dass sie sich der rechtlichen
Konsequenzen bewusst sein müssen.

Neben strafrechtlichen Folgen kann ein Zuwiderhandeln auch Auswirkungen auf die
jagdrechtliche Zuverlässigkeit, bis hin zum Verlust des Jagdscheins und des Revieres haben.
Eine offizielle und formelle Freigabe schützt auch vor diesen Konsequenzen nicht.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Rissereignissen in der Grafschaft Bentheim sowie
weiteren vergleichbaren Situationen, die im Verlauf des Jahres zu erwarten sind, empfehlen wir
daher grundsätzlich eine besondere Zurückhaltung bei der Teilnahme an Wolfsentnahmen
während des Zeitraums des Elterntierschutzes.
Sofern nicht sichergestellt werden kann, dass innerhalb des betroffenen Gebietes keine
Reproduktion stattgefunden hat, ist aus Sicht der Landesjägerschaft Niedersachsen das
Elterntierpaar zwingend zu schonen.
Ab dem 01. Juli kann einer Entnahme eines Elterntieres unter bestimmten Voraussetzungen
zugestimmt werden, sofern sichergestellt ist, dass ausreichend ältere Jungtiere
beziehungsweise Jährlinge vorhanden sind, welche die weitere Versorgung und Führung der
Welpen übernehmen können. Alternativ kann in dieser Zeit die Entnahme der Welpen vor der
Tötung der Elterntiere erfolgen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Informationen zur
Rudelstruktur als Ergebnis eines intensiven und belastbaren Monitorings für ein effektives
Bestandsmanagement sind. Mit anderen Worten: das niedersächsische Wolfsmonitoring bildet
die Basis für einen Managementplan, der letztendlich in eine Abschussplanung mündet.
Ab Ende Oktober ist in der Regel davon auszugehen, dass die Welpen ausreichend
selbstständig sind, um auch ohne unterstützende Elterntiere oder ältere Geschwister überleben
zu können. Ab diesem Zeitpunkt ist aus Sicht der Landesjägerschaft grundsätzlich auch eine
uneingeschränkte Bejagung schadstiftender Wölfe möglich.
Uns ist bewusst, dass die neue Rechtslage sowie die öffentliche Erwartungshaltung zu
schwierigen Situationen vor Ort führen können. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht ein
rechtlich zulässiges, wildbiologisch begründetes und tierschutzkonformes Vorgehen.
Für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bedanken wir uns ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil

Helmut Dammann-Tamke
Präsident




20.04.2026

Jägerprüfung 2026 erfolgreich beendet


Heutiger Bericht in „Die Norddeutsche"
























06.04.2026

Verordnung "Waffen- und Messerverbot im ÖPV" veröffentlicht

mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 27 vom 31.03.2026) ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs regelt.
Die Verordnung übersenden wir Ihnen im Anhang mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weitergabe an Ihre Mitglieder.
Für Jägerinnen und Jäger ergeben sich daraus folgende wesentliche Punkte:

  • Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs grundsätzlich untersagt.
  • Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot ausgenommen, soweit das Führen im Rahmen der jeweiligen Erlaubnis erfolgt. Ein solcher Zusammenhang in Hinblick auf die Jagdausübung muss unmittelbar und nachvollziehbar sein.
    In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein jagdlicher Bezug in der Regel nicht gegeben sein. Es wird daher nicht ausreichend sein, sich allgemein auf die Jagdausübung zu berufen.
  • Unabhängig von den Regelungen in der Verordnung wird dringend empfohlen, Waffen und Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (verschlossen in einem geeigneten Behältnis) zu transportieren.
  • Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Situation erforderlich.
  • Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Fragen und Antworten zu der Verordnung hat das MI im Internet hier veröffentlichtet:
https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/waffenverbot_opnv/faq/waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249809.html
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Elfi Johannmeyer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstr. 21
30625 Hannover



06.04.2026

Impressionen KJT 2026

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08.03.2026

Druckausgabe Blattzeit 2026 als Download 



10.12.2025

Die neuen Wildwarntafeln im Landkreis Osterholz


Die Jägerschaft Osterholz ist mit tatkräftiger Unterstützung des Landkreises aktuell in
Sachen Wildunfallprävention tätig geworden.
Seit letzter Woche sind an 5 fünf ausgesuchten Wildunfallschwerpunkten unsere neuen Warnschilder aufgestellt worden, die die Verkehrsteilnehmer
eindringlich auf diese Thematik hinweisen sollen.
Die Gelder für die robusten, witterungsfesten Tafeln stammen aus dem Bußgeldfonds des Landkreises, die zweckgebunden für Verkehrssicherungs-
maßnahmen ausgegeben werden sollen.
Mit Unterstützung des Sachbearbeiters Verkehr der Polizei Verden/Osterholz wurden zunächst Wildunfallschwerpunkte an
Kreisstraßen im LK Osterholz herausgesucht.
Dann ergab sich das Problem, dass aktuell aber weder auf Landes- noch auf Bundesebene Warntafeln zum Thema „Wildunfälle“ erhältlich sind.
Daher waren wir gefordert, eigenes Straßenschild zu entwerfen. Nach einer entsprechenden Planungs- und Umsetzungsphase war das geplante Layout
dann noch einmal umzustellen, da zwischenzeitlich das altbekannte Torfkahnlogo des Landkreises durch ein neues ersetzt worden war. Und natürlich sollte auf den Warntafeln auch das neue Wappen prangen…
…Also alles noch einmal „auf Anfang“, und mit Hilfe des Layouters konnte auch dieses „Problem“
gelöst werden.
Zwischenzeitlich liegt auch die erforderliche Sondernutzungserlaubnis der Straßenbauverwaltung zur Aufstellung der Wildwarnschilder an Kreisstraßen vor, so dass der fachmännische Einbau der Tafeln durch Mitarbeiter der Fa. Stehnke durchgeführt werden konnte.

Standorte der Wildwarntafeln:
 K 1, Löhnhorst in Fahrtrichtung Eggestedt
 K 8, Frankenburg in Fahrtrichtung Ritterhude
 K 11, Viehland in Fahrtrichtung Worpswede
 K 16, Ohlenstedt-Büttel in Fahrtrichtung Hülseberg
 K 23, Wallhöfen in Fahrtrichtung Steden

zum Vergrößern, Bild anklicken....




03.09.2025

Gelungener Auftakt des Jungjägerkurses 
Am 02.09.2025 startete unser diesjähriger Jungjägerkurs mit einem Einführungsabend. 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz unterschiedlichen Altersklassen und Berufsgruppen fanden sich zum Auftaktabend ein.
Unter der Leitung von Heiko Ehing und unserer neuen Lehrgangsleiterin Franziska Manek erlebten die angehenden Jägerinnen und Jäger zwei spannende und abwechslungsreiche Stunden. Neben ersten Fachinhalten stand auch das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund.
Die Resonanz war durchweg positiv – alle gingen hochmotiviert und mit Vorfreude auf die kommenden Kurswochen nach Hause.









Pressebericht Osterholzer Kreisblatt 25.4.2025





Impressionen von der Jägerprüfung 

 

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20.03.2025

Verwendung bleifreier Munition in Niedersachsen


















 

 

Jägerschaft Osterholz e.V.    redaktion@blattzeit-ohz.me

 
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