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25.07.2024

Handlungsempfehlungen für die Afrikanische Schweinepest
Landkreis Osterholz nicht betroffen, zahlreiche Fälle in Deutschland

Zurzeit gibt es in Deutschland vermehrt Meldungen über Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). So wurde zum Beispiel in Hessen und in
Rheinland-Pfalz das Virus kürzlich erstmals nachgewiesen. Der Landkreis Osterholz ist bislang nicht betroffen, ruft aber trotzdem zur Vorsicht auf. Alle Bürgerinnen und Bürger können mithelfen, die Einschleppung des Virus zu verhindern.
„Die Afrikanische Schweinepest ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und großes Tierleid verursacht“, erläutert Landrat Bernd Lütjen. „Der durch die Tierseuche verursachte wirtschaftliche Schaden ist zudem enorm. Für Menschen sowie für alle Haus- und Wildtiere außer Schweinen ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Selbst der Verzehr
infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.“
Im Jahr 2007 hat die Afrikanische Schweinepest Europa erreicht und sich seitdem vor allem in Osteuropa stark ausgebreitet. Seit September 2020 ist auch Deutschland betroffen und breitet sich in der Wildschweinepopulation aus. Seitdem wurden mehr als 5800 Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen. Vereinzelt waren auch Hausschweinehaltungen betroffen, u.a. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt mehrere Fälle in Hessen, nachdem dort im Juni erstmals Fälle bei Wildschweinen entdeckt wurden. Um das Virus einzudämmen, werden in betroffenen Gebieten Sperrzonen ausgerufen, Handelsbeschränkungen erlassen und bisweilen Zäune aufgestellt, die potentiell infizierte Tiere am Verlassen eines bestimmten Areals hindern sollen. Schweine haltende Betriebe und auch Hobbyhaltende von sogenannten „Minipigs“ sind aufgerufen, darauf zu achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird, zum Beispiel über Schuhe, Fahrzeuge, Hunde – insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Jagd ausgeübt wird. Auch
über das Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten, Eicheln oder Einstreu kann das Virus in Hausschweinebestände eingeschleppt werden. Auf keinen Fall dürfen Schweine mit Speiseabfällen gefüttert werden oder Fleisch- oder Wurstreste in der Natur entsorgt werden, da unerkannt der gefährliche Virus im Schweinefleisch vorhanden sein kann.
Weiterhin ist eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland unerlässlich. Dies stellt hohe Anforderungen an Schweinehaltende, Tierärztinnen und -ärzte sowie Jägerinnen und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet eine verstärkte Beprobung auf das Virus der ASP unter anderem von Wildschweinen statt. „Daher können auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, das Virus einzudämmen, indem sie tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Veterinäramt melden“, so
Lütjen weiter. Das Veterinäramt des Landkreises Osterholz steht telefonisch unter 04791930-2131 sowie per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-osterholz.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stehen auf der Internetseite des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit.

Landkreis Osterholz – Der Landrat
Pressestelle


21.07.2024

SVLFG passt Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift an

Auslegungshinweise aktualisiert: Für Erntejagden sind Drückjagdböcke nicht zwingend notwendig - ein sicherer Kugelfang schon. DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.
Erntejagd: DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.Erntejagd: DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen. (Quelle: Kauer/DJV)


Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist. Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband hat sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Für den notwendigen Kugelfang ist in der Regel eine erhöhte Ansitzeinrichtung notwendig. Erntejagden sind effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.


Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Im vergangenen Jahr hatte die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heißt es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben ist, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben, Abweichungen davon sind trotz der geänderten Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

18. Juli 2024 (DJV) Berlin


17.7.2024

ASP

Landesjägerschaft Niedersachsen informiert

Aufgrund der ASP-Lage in Hessen (Schwarzwild und ein Schweine haltender Betrieb) und Rheinland-Pfalz (Schwarzwild) senden wir ihnen nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) Informationen zur Weiterleitung an die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger.

Die Infoblätter auf den Tierseucheninfo-Seiten 

ASP - Tierseucheninformation (link)

ASP - Anzeigenpflicht (link)

sind laut Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aktuell.
Zudem weisen wir auf die Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Darüber hinaus haben wir die Informationen zur ASP auch auf unserer Homepage (https://www.ljn.de/asp-informationen) aktualisiert.

Weitere Informationen zur ASP sind hier im Downloadbereich hinterlegt...



04.07.2024

Neues aus dem Hegering 1

Ferienprogramm Gemeinde Schwanewede mit der Jägerschaft OHZ

Jagd mit dem Wanderfalken
-Kinder erleben unvergessliche Momente in der Natur- lesen sie hier mehr...


30.05.2024

Information der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass heute die digitale Ausgabe unseres Mitgliedermagazin BLATTZEIT online gegangen ist.

https://www.blattzeit.de/

Wir haben – ergänzend zu dem ursprünglichen Anmeldeverfahren mit den individualisierten Zugangsdaten aus dem Anschreiben zur ersten Printausgabe der BLATTZEIT –  ein zweites Anmeldeverfahren für den Login parallel freigeschaltet: Bei diesem Verfahren können sich die Mitglieder nunmehr auch mit ihrer Mitgliednummer und ihrem Nachnamen anmelden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Mitglieder zur Vervollständigung ihrer Anmeldung einen Bestätigungslink anklicken müssen, den sie per E-Mail erhalten („Double-Opt-in Verfahren“).
Gerne geben Sie diese Information an die Mitglieder weiter.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing
____________________________________________________________
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Tel.: 0511/530430, Fax: 0511/5304329, E-Mail: info@ljn.de


28.05.2024

Neue Jagdscheingebühren / Änderungen in der Jagd- und Waffenbehörde

Neue Jagdscheingebühren ab 25.05.2024
In der Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung vom 22.05.2024 (Nds. GVBl. Nr. 42/2024) sind unter anderem die Gebührentarife für die Tarifnummer 100 „Jagd“ angepasst worden.
Dadurch wird auch die Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen teurer, der Jahresjagdschein kostet ab sofort 90,00 € (bisher 75,00 €), für den 3-Jahresjagdschein sind 220,00 € (bisher 190,00 €) zu zahlen.

weitere Änderungen hier ...

25.03.2024

Jägerpreisrätsel 2024
Ziehung der Gewinner

Bis zum Einsendeschluss gingen für unser Jägerpreisrätsel 2024 insgesamt 32 richtige Lösungssätze bei der Geschäftsstelle ein
Beim Aufbau des Kreisjägertages fungierte Anja Ambrosi nebenbei auch als "Lottofee" und zog aus der Liste der richtigen Einsendungen unsere diesjährigen Gewinner.
Die Preise wurden auf dem Kreisjägertag an die (anwesenden) glücklichen Gewinner übergeben.



Text + Bild JS



21.03.2024

Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung

Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen.
Über nachstehenden Link gelangen Sie zu einer gemeinsamen Veröffentlichung des Deutschen Jagdverbandes und der Deutschen Wildtierrettung in Bezug auf diese Ausnahmeregelung:

hier geht's zum Artikel

Den zugehörigen Erlass im Wortlaut sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes hier:

zum Erlass...

Quelle DJV,LBA



05.03.2024


Kreisjägertag 16.03.2024

Impressionen vom KJT 2024



26.02.2024

Satzungsänderung 2024

Liebe Mitglieder,
in unserer aktuellen Druckausgabe der Blattzeit hatten wir als Vorstand sowohl in der dort  veröffentlichten Einladung (mit  Tagesordnung) zum Kreisjägertag 2024 als auch im "Grußwort des Vorstandes" darauf hingewiesen, dass auf unserer Mitgliederversammlung am 16.03.24 über eine Satzungsänderung zu beschließen ist.
Es handelt sich dabei in den §§ 2 und 3 nur um einige redaktionelle Änderungen.
Im § 9 soll hinsichtlich der "schriftlichen Einladung" zur Mitgliederversammlung auch ergänzend die Möglichkeit einer Einladung per Email oder durch Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift  aufgenommen werden.
In der angefügten Darstellung sind die alte und die neue Satzungsfassung synoptisch gegenübergestellt.
Die geplanten Änderungen werden in der neuen Version jeweils in rot dargestellt."
Der Vorstand


12.2.2024

Damwildhegering Heidhof - Mitgliederversammlung vom 08. Februar 2024

hier geht's zum Bericht...


08.02.2024

Die neue Druckausgabe der Blattzeit jetzt auch online zum Download




 

 

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