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18.06.2025
INFORMATIONEN ZUR AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP) IN NRW
In Nordrhein-Westfalen (NW) wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Kreis Olpe festgestellt.
Die Pressemitteilung des MLV ist unter folgendem Link zu finden: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2025/06/mlv-14.06.2025.pdf.
Im Rahmen der gestern (16.06.2025) stattgefundenen Videokonferenzen mit den Ministerien wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Totfund um einen frisch verendeten weiblichen Überläufer handelt. Die Beprobung des Tieres erfolgte im Rahmen des Schwarzwildmonitorings. Am 13.06.2025 wurde im Landeslabor "Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen" (CVUA) ASP-Virusgenom nachgewiesen. Das FLI hat das Ergebnis am 14.06.2025 bestätigt. Kadaver-Suchhundegespanne sind seit dem 14.06.2025 im Einsatz. Mit Stand vom 16.06.2025 wurden vier weitere Kadaver von ebenfalls frisch verendeten Wildschweinen gefunden, die im CVUA positiv auf ASP getestet worden sind. Epidemiologische Untersuchungen wurden eingeleitet. Mit einer Genotypisierung der gewonnenen Isolate ist Ende dieser Woche zu rechnen.
Die Ausweisung der infizierten Zone ist inzwischen erfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um stark bewaldete und vom Tourismus geprägte Gebiete. Neben dem Kreis Olpe liegen Teile des Hochsauerlandkreises und des Kreises Siegen-Wittgenstein in der infizierten Zone. Die Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht. Näheres zur Verbringung von Schweinen ist den Verfügungen (siehe Homepage des Kreises Olpe) zu entnehmen.
Heute (17.06.2025) wird das zuständige Bundesministerium im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Kommission (KOM) berichten. Ein Durchführungsbeschluss der KOM zur Einrichtung der infizierten Zone wird dann erfolgen.
Der Nachweis in einer zuvor nicht von der ASP betroffenen Zone und in weiter Entfernung von den aktuellen ASP-Wildschweingeschehen belegt wiederum, dass die Seuche über größere Distanzen verschleppt werden kann. In dem Zusammenhang wird mit Nachdruck auf die Bedeutung von ASP-Präventionsmaßnahmen sowohl bei der jagdlichen Bewirtschaftung als auch im Bereich der Haltung von Schweinen hingewiesen. Verstöße gegen Vorschriften des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union bzgl. der Vorhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen können geahndet werden bzw. Auswirkung auf die Gewährung von Entschädigungen durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse haben.
Es wird auf die Pressemitteilung des ML https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-staudte-erhohte-wachsamkeit-nach-asp-befund-in-nordrhein-westfalen-auch-bei-uns-242579.html hingewiesen.
Nähere Informationen zur ASP-Prävention stehen unter Tierseucheninfo https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/
Wildschweine
und Hausschweine
und zum Nds. Biosicherheitskonzept unter https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html <https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html zur Verfügung.
Heiko Ehing
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